Ein Schutzschirmverfahren für das Diakonische Werk Berlin Stadtmitte

Um die wichtige Arbeit seiner Einrichtungen langfristig zu sichern, hat das Diakonische Werk Berlin Stadtmitte e. V. ein Schutzschirmverfahren eingeleitet. Dazu wird der Verein seine Finanzen neu ordnen und seine Strukturen den veränderten Rahmenbedingungen anpassen. Was das Schutzschirmverfahren für Mitarbeitende und für Menschen, die die Angebote des Diakonischen Werks Berlin Stadtmitte nutzen bedeutet, haben wir hier in den wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst:

Was ist ein Schutzschirmverfahren?

Das Schutzschirmverfahren ist ein rechtlich geregelter Sanierungsweg für Organisationen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, aber noch zahlungsfähig sind. Es bietet einen geschützten Rahmen, um die notwendige Maßnahmen umzusetzen – ohne den laufenden Betrieb zu unterbrechen.

Warum hat das Diakonische Werk Berlin Stadtmitte e. V. ein Schutzschirmverfahren eingeleitet?

Die Ausgaben sind stark gestiegen, insbesondere im Bereich Personal, Energie und aufgrund der Inflation. Dem gegenüber sind die Einnahmen eher rückläufig. Das hat eine strukturelle Neuordnung notwendig gemacht. Ziel ist es, die Arbeitsplätze sowie das gesamte Angebot langfristig zu sichern.

Ist das Diakonische Werk Berlin Stadtmitte e. V. insolvent, also zahlungsunfähig?

Nein. Das Diakonische Werk Berlin Stadtmitte ist nicht zahlungsunfähig. Das Schutzschirmverfahren wurde vorausschauend eingeleitet. So kann sich das Diakonische Werk neu aufstellen, um seine Handlungsfähigkeit langfristig zu erhalten.

Bleiben die Einrichtungen und Angebote des Diakonischen Werks Berlin Stadtmitte weiterhin bestehen?

Alle Kindertagesstätten, Beratungsstellen, Pflegeeinrichtungen, Hilfsangebote und Wohnheime bleiben vorerst uneingeschränkt geöffnet. Für Nutzer:innen der Angebote ändert sich nichts.

Gibt es Einschränkungen bei den Leistungen?

Nein. Alle Angebote und Leistungen werden wie gewohnt fortgeführt. Es gibt keine Abstriche in Qualität oder Umfang.

Was bedeutet das Verfahren für die Mitarbeitenden? Das betrifft immerhin etwa 320 Menschen…

Alle Arbeitsplätze bleiben bestehen. Es sind derzeit keine Kündigungen geplant. Die Arbeit in den Einrichtungen läuft wie gewohnt weiter.

Werden die Löhne und Gehälter weiterhin gezahlt?

Ja. Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens sind die Gehälter zunächst für drei Monate durch die Bundesagentur für Arbeit gesichert. Danach will das Diakonische Werk Berlin Stadtmitte die Lohnzahlungen wieder selbst übernehmen.

Wird sich durch das Schutzschirmverfahren etwas im Arbeitsalltag ändern?

Nein.

Wie lange soll die Neuaufstellung des Diakonischen Werks Berlin Stadtmitte dauern?

Der Sanierungsplan wird voraussichtlich bis zum Herbst 2025 vorgelegt. Ziel ist es, die Neuaufstellung bis spätestens Ende 2025 abzuschließen.

Was passiert nach Ablauf der Neustrukturierung?

Die Neuaufstellung ergibt sich aus dem Sanierungsplan, der jetzt gemeinsam mit allen wichtigen Beteiligten entwickelt wird. Sobald dieser Plan verabschiedet wurde, werden die Mitarbeitenden und die anderen Betroffenen darüber informiert. Ziel ist es, die Angebote und Einrichtungen langfristig zu sichern.

Wer bleibt verantwortlich während des Verfahrens?

Die Führung des Vereins bleibt während des Verfahrens in den Händen von Vorstand und Geschäftsführung, also in Eigenverantwortung. Dies ist nur möglich, weil der Verein frühzeitig selbst tätig wurde und genügend Handlungsspielraum für eine Lösung besteht. Während des Verfahrens wird der Vorstand und die Geschäftsführung von Sanierungsexperten beraten sowie durch den vorläufigen Sachwalter überwacht.

Welche Rolle spielen öffentliche Fördermittel? Werden diese weiter ausgezahlt? Viele Projekte des Diakonischen Werks Berlin Stadtmitte sind ja zuwendungsfinanziert…

Geschäftsführung und Vorstand haben bereits die zuständigen Behörden sowie die Landesregierung unterrichtet und befinden sich in konstruktiven Gesprächen.

 

 

 

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