Beschäftigungstagesstätte

Die Beschäftigungstagesstätte (BTS) bietet chronisch mehrfachgeschädigten Alkoholkranken zur Stabilisierung ihrer Abstinenz und ihres Gesundheitszustandes einen suchtmittelfreien Ort der Begegnung und Beschäftigung.
Wir wollen den Besucherinnen und Besuchern die Möglichkeit geben, sich als Mitglied einer Gemeinschaft zu fühlen und das Gefühl der Leere und Perspektivlosigkeit durch sinnvolle Beschäftigung und Übernahme von Verantwortung zu überwinden. Die suchtspezifische Betreuung und das tagesstrukturierende Beschäftigungsangebot sollen Halt geben, Rückfälle begrenzen und eine möglichst eigenständige, zufriedene Lebensgestaltung ohne Suchtmittel ermöglichen.
Unser Angebot soll die Besucher zu sozialen Kontakten, zur Selbstversorgung und zu Eigeninitiativen befähigen und ihnen eine dem individuellen Leistungsvermögen entsprechende Beschäftigung sichern.

Die BTS bietet Beschäftigungen in folgenden Bereichen an:       
- Haushaltsführung mit den Schwerpunkten: Kochen, Einkaufen und Reinigung
- Handwerkliche Arbeiten mit dem Schwerpunkt: Holzarbeiten
- Kreative Arbeiten mit den Schwerpunkten: Malen und Gestalten
- Gartenarbeiten

Die Beschäftigungen sollen Fähigkeiten und Fertigkeiten fördern, zur selbständigen Haushaltsführung beitragen und Anregungen für eine befriedigende Freizeitgestaltung ohne Suchtmittel geben.

Gruppen- und Einzelgespräche helfen zur psychischen Stabilisierung und zur Festigung bzw. zur Erreichung einer abstinenten Lebensweise.

Weiterhin bieten wir Entspannungs- und Gedächtnisübungen.

Unsere Besucher werden von einem interdisziplinär arbeitenden Team betreut.

Voraussetzung für die Aufnahme in der Beschäftigungstagesstätte ist die Anspruchsberechtigung nach §§ 53, 54 SGB XII. Der Besuch der Beschäftigungstagesstätte basiert auf Freiwilligkeit.Interessierte Betroffene haben die Möglichkeit, eine Woche unverbindlich an unserem Tagesprogramm teilzunehmen und die Beschäftigungstagesstätte kennenzulernen.Mit den Betroffenen, die sich für den Besuch der Tagesstätte entscheiden, wird ein Vertrag abgeschlossen. Die Festlegung der Betreuungsdauer und der täglichen Aufenthaltsdauer eines Besuchers erfolgt unter Berücksichtigung der individuellen Situation.Nach der Aufnahme ist die regelmäßige Teilnahme am Programm der Einrichtung für die Besucher verbindlich. In aller Regel trägt der Sozialhilfeträger die Betreuungskosten.