Bedarfsorientierte Unterbringung von ehemals unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (EUMF)

Ein Pilotprojekt im Wohnheim Zeughofstraße

Das Pilotprojekt des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten richtet sich an ehemals unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (EUMF) in der Zuständigkeit des Jugendamtes, die nach Erreichen Ihrer Volljährigkeit noch Bedarf an ambulanter Unterstützung aus der Jugendhilfe haben, aber noch keinen eigenen Wohnraum besitzen.

Für die jungen Geflüchteten stehen mit dem Erwachsenwerden und der Entlassung aus der Jugendhilfeeinrichtung tiefgreifende Veränderungen an. Die intensive Betreuung durch ihre Bezugspersonen endet und sie müssen das vertraute Umfeld verlassen. Auf dem angespannten Berliner Wohnungsmarkt haben junge Menschen mit Fluchthintergrund kaum Chancen eine Wohnung zu finden, wodurch die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft unumgänglich wird.

Im Rahmen des Pilotprojekts sollen die jungen Menschen unterstützt werden, sich diesen Herausforderungen zu stellen. Eine sozialpädagogische Fachkraft steht den jungen Volljährigen zur Seite und begleitet sie weiter auf dem Weg in die Selbstständigkeit.

Sozialpädagogisches Angebot:

Unterstützung bei

  • Behördenangelegenheiten
  • Fragen zur schulischen und beruflichen Ausbildung
  • der Klärung von Alltagsthemen
  • der Wohnungssuche
  • der Freizeitgestaltung (Sport, Kultur, Ausflüge)
  • der Anbindung an externe Hilfsangeboten

Wohnbereich

  • separater Etagenabschnitt mit acht Plätzen in vier Zimmern
  • vollmöblierte Zweibettzimmer mit Küchenzeile
  • Gemeinschaftsküche und -bäder für alle Bewohner*innen
  • Aufenthaltsraum „Chill“, Fernseher und Kicker für alle Bewohner*innen
  • kostenfreies WLAN
  • Waschraum mit Waschmaschinen und Trocknern
  • großer Garten mit Grillplatz und Tischtennisplatte
  • Rezeptionsdienst rund um die Uhr

Voraussetzung für die Aufnahme

  • Bestätigung des Jugendhilfebedarfs durch das Jugendamt
  • Einwilligung zur Aufnahme in das Pilotprojekt durch die jungen Menschen
  • Bereitschaft zur Teilnahme am Jugendhilfeangebot
  • Motivation, die eigene Lebenssituation zu verbessern und zu festigen

Die Aufnahme erfolgt im Auftrag des Jugendamts und nach Ausstellung einer Kostenübernahme des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten.

Rechtlicher Rahmen:
SGB VIII §41 i.V.m §30, SGB VIII §36

Das Pilotprojekt ist vorläufig befristet bis Ende 2023

Sozialdienst des Pilotprojekts

Ansprechpartnerin: Hana Frinta
Mobil: 01577-720 19 22
eumf.zeughof(at)diakonie-stadtmitte.de