Teilerfolg für Wohn- und Beratungshaus für Frauen in Not in der Tieckstraße

Ansicht Haus Tieckstr.

Immerhin ein kleines Aufatmen im Bezug auf die drohenden Zweckentfremdungsgebührzahlungen für das Wohn- und Beratungsprojekt für Frauen in Not in der Tieckstraße 17, Berlin Mitte: Für das Dachgeschoss hat das Bezirksamt Mitte die Forderung nach Ausgleichsabgaben zurückgenommen. Dennoch erhebt das Amt nach wie vor für die 1. und 2. Etage des Hauses, in dem wohnungslose Frauen unterkommen können, eine Forderung nach Zweckentfemdungsabgaben. Das Diakonische Werk Berlin Stadtmitte e.V. hat dagegen bereits Widerspruch eingelegt, das Verfahren läuft. 

Zum Hintergrund: Nachdem das Bewilligungsverfahren zunächst problemlos verlaufen war und die vorbeschriebene Nutzung des Hauses als Wohn- und Beratungshaus für Frauen und Kinder in Not auch mit Zweckentfremdungserwägungen vom Bezirksamt akzeptiert wurde, erhielt das Diakonische Werk Berlin Stadtmitte e. V. den geänderten Bescheid. Grundlage für die Forderungen des Bezirksamtes ist das im vergangenen Jahr weiter verschärfte Zweckentfremdungsverordnung des Berliner Senates. 

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