Bezirksamt Berlin Mitte fordert immer noch Zweckentfremdungsabgabe vom Träger des Wohn- und Beratungshaus für Frauen in Not

PRESSEMITTEILUNG vom 8. Mai 2019
Berlin – Nach wie vor verlangt das Bezirksamt Mitte die Zahlung einer Zweckentfremdungsabgabe vom Diakonischen Werk Berlin Stadtmitte e. V. für die Nutzung eines Wohn- und Beratungshauses für Frauen in Not. Die Einrichtung in der Tieckstraße 17 in Berlin-Mitte, die wohnungs- und obdachlosen Frauen und ihren Kindern Obdach und Beratung bietet, war bereits im Februar 2019 gemeinsam vom Diakonische Werk Berlin Stadtmitte und der Koeppjohann'schen Stiftung eröffnet worden. Kurz davor hatte das Diakonische Werk Berlin Stadtmitte e. V. als Betreiber eine Benachrichtigung des Berliner Bezirksamts Mitte erhalten mit der Aufforderung, pro genutzem Quadratmeter sechs Euro Zweckentfremdungsabgabe monatlich zu zahlen. Auf die Einrichtung kämen nach dieser Berechnung Zahlungen in Höhe von monatlich 1359 Euro pro Etage zu – insgesamt mehr als 4000 Euro.

„Wir haben sofort Widerspruch dagegen eingereicht, doch bisher wurde der Bescheid nicht aufgehoben“, sagt Monika Lüke, Geschäftsführerin des Diakonischen Werks Berlin Stadtmitte, „dabei haben wir schlüssig aufgezeigt, dass aus juristischer Sicht keine Zweckentfremdung vorliegt.“ Nachdem das Bewilligungsverfahren zunächst problemlos verlaufen war und die vorbeschriebene Nutzung des Hauses als Wohn- und Beratungshaus für Frauen und Kinder in Not auch mit Zweckentfremdungserwägungen vom Bezirksamt akzeptiert wurde, erhielt das Diakonische Werk Berlin Stadtmitte e. V. den geänderten Bescheid. Grundlage für die Forderungen des Bezirksamtes ist das im vergangenen Jahr weiter verschärfte Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) des Berliner Senates, nach dem „auch die Unterbringung von Obdachlosen oder geflüchteten Menschen zu Tagessätzen den Tatbestand der Zweckenfremdung erfüllt“ (§2, Abs. 1 ZwVbG).

Inzwischen sind die ersten Bewohnerinnen in die Tieckstraße eingezogen. „Die Freigabe zur Nutzung des Hauses hat sich verzögert hat. Alle momentan nutzbaren Plätze waren sehr schnell belegt. Das zeigt uns, wie hoch der Bedarf ist – sogar jetzt in der wärmeren Jahreszeit“, sagt Geschäftsführerin Lüke. „Wenn wir die Zweckentfremdungsabgaben tatsächlich zahlen müssten, wäre das Wohn- und Beratungshaus für uns als kirchlichen Träger, der nicht gewinnorientiert arbeitet, auf Dauer nicht mehr haltbar.“

Bei dem Wohn- und Beratungshaus für Frauen in Not handelt es sich um eine in dieser Form berlinweit bisher einmalige Einrichtung, in der wohnungs- und obdachlose Frauen mit und ohne Kinder von der Straße aufgenommen und auf dem Weg in ein normales Wohnumfeld beraten und begleitet werden. Die Koepjohann’sche Stiftung hat das denkmalgeschützte ehemalige Pfarrhaus – das in einem der begehrtesten und laut Mietspiegel hochpreisigsten Quartiere Berlins steht - im Juli 2014 mit einem Erbbaurechtsvertrag für 99 Jahre von der Evangelischen Kirchengemeinde am Weinberg erworben und investiert eine Gesamtsumme von 2,9 Millionen Euro in das Bauvorhaben. Das Diakonische Werk Berlin Stadtmitte e.V. ist Mieter der oberen drei Etagen, im Souterrain wird die Koepjohann’sche Stiftung ergänzend zu den Angeboten des Diakonischen Werkes Berlin Stadtmitte e.V ab Sommer 2019 die Notunterkunft Marie betreiben.  Dort können bis zu zehn wohnungslose Frauen für einen begrenzten Zeitraum von maximal drei Wochen Obdach finden. Nach Abschluss aller Bauarbeiten wird es 34 Plätze für Frauen mit und ohne Kinder und vier Appartements für betreutes Einzelwohnen geben, davon ein behindertengerechtes Appartement sowie Beratungsangebote. Derzeit sind alle momentan belegbaren Plätze vergeben.

 

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